Bewerbungs-Infos

Kennzeichen von Erprobungsräumen

Sieben Kenn­zei­chen setzen den Rahmen, was in der Evan­ge­li­schen Kirche im Rhein­land als Erpro­bungs­raum geför­dert werden kann:

01. Gemeinde

In Ihnen ent­steht Gemeinde Jesu Christi in neuen Formen.

02. Durchbruch

Sie über­schrei­ten die volks­kirch­li­che Logik an min­des­tens einer der fol­gen­den Stel­len: Ori­en­tie­rung an einem Ein­zugs­ge­biet, an beruf­lich Mit­ar­bei­ten­den, an einem Kirchengebäude.

03. Evangelium

Sie eröff­nen Men­schen ohne posi­ti­ven Bezug Zugänge zum christ­li­chen Glauben.

04. Kontext

Sie sind geprägt von einem bewusst gewähl­ten Kontext.

05. Freiwillige

In ihnen sind frei­wil­lig Mit­ar­bei­tende an ver­ant­wort­li­cher Stelle eingebunden.

06. Finanzen

Sie erschlie­ßen alter­na­tive Finanzquellen.

07. Spiritualität

In ihnen nimmt gelebte Spi­ri­tua­li­tät einen zen­tra­len Raum ein.

Aus­führ­li­chere Anga­ben zu den sieben Kenn­zei­chen finden sich in der För­der­richt­li­nie.
Inspi­riert sind die sieben Kenn­zei­chen von der Evan­ge­li­schen Kirche in Mit­tel­deutsch­land.

Bewerbung & Förderung

Was wir anbieten

Kleiner Antrag

Wenn ihr euch mit eurer Idee in Phase 1 oder 2 befin­det, könnt ihr euch in Form eines so genann­ten „klei­nen Antrags” um eine Aner­ken­nung und För­de­rung als Erpro­bungs­raum bewerben.

„Klei­ner Antrag” bedeutet:

  • Bis zu drei Bewer­bungs­zeit­punkte pro Jahr
  • Ab dem Ende der Bewer­bungs­frist dauert es nur 4–6 Wochen bis zu einer Förderzusage/ ‑absage
  • Finan­zi­elle För­de­rung ist in Höhe von max. 10.000€ möglich
  • Die För­de­rung läuft maxi­mal ein Jahr – Folge-Bewerbungen sind möglich

Hin­weis: Vor einer Bewer­bung emp­feh­len wir das Star­ter­mo­dul.

Bewer­bungs­fris­ten
1. April / 1. Juni / 1. November

Großer Antrag

Wenn ihr euch mit eurer Idee in Phase 3 oder 4 befin­det, könnt ihr euch in Form eines so genann­ten „großen Antrags” um eine Aner­ken­nung und För­de­rung als Erpro­bungs­raum bewerben.

„Großer Antrag” bedeutet:

  • Maxi­mal zwei Bewer­bungs­zeit­punkte pro Jahr 
  • Ab dem Ende der Bewer­bungs­frist dauert es ca. 2 Monate bis zu einer Förderzusage/ ‑absage
  • Finan­zi­elle För­de­rung ist in Höhe von max. 100.000€ mög­lich (Hin­weis: Es han­delt sich um eine Teil­för­de­rung, die zudem einen Eigen­an­teil von 50% bedarf)
  • Die För­de­rung läuft maxi­mal fünf Jahre

Hin­weis: Vor einer Bewer­bung emp­feh­len wir das Star­ter­mo­dul. Zur Bewer­bung gehört ein Pitch zu dem eine geson­derte Ein­la­dung erfolgt.

Bewer­bungs­frist
1. Sep­tem­ber

Schritte zur Bewerbung

Startermodul

Wir emp­feh­len vor der Bewer­bung die Teil­nahme am Star­ter­mo­dul.

Votum

Bei großen Anträ­gen denkt bitte recht­zei­tig daran, ein Votum ein­zu­ho­len aus dem kirch­li­chen Kon­text, in dem eure Idee Gestalt gewinnt. Plant dafür etwas Zeit ein. Nutzt dafür die Vor­la­gen und kon­tak­tiert uns gern bei Fragen oder Problemen.

Bewerbungsformular

Eine Bewer­bung erfolgt aus­schließ­lich online, indem die Fragen des ent­spre­chen­den Bewer­bungs­for­mu­lars (kleiner/ großer Antrag) aus­ge­füllt und abge­sen­det werden. Zudem müssen die ent­spre­chen­den Dateien (Kos­ten­plan, ggf. Votum, optio­nal Bewer­bungs­vi­deo) ein­ge­fügt werden.

Pitch vorbereiten (nur bei großen Anträgen)

Nach Ein­gang und Sich­tung der großen Anträge werden Ein­la­dun­gen ver­sen­det für einen Pitch als rele­van­ter Teil der Bewer­bung. Dieser wird am 21. und 22. Okto­ber 2022 statt­fin­den, eine genaue zeit­li­che Ter­mi­nie­rung erfolgt mit der Einladung.