Über die Förderung
»Die Erprobungsräume öffnen sich einem Lernprozess stellvertend für die gesamte Landeskirche« (LS2017-B111)
Wir suchen mutige Pionier*innen, die alleine oder gemeinsam Lust haben, sich den Herausforderungen einer Kirche der Zukunft zu stellen.
Denn die Evangelische Kirche im Rheinland möchte den Wandel der Gesellschaft aktiv mitgestalten und mit den Pionier*innen für die Zukunft lernen.
Dazu hat sie die Erprobungsräume 2017 initiiert.
Kennzeichen von Erprobungsräumen
Sieben Kennzeichen setzen den Rahmen, was in der Evangelischen Kirche im Rheinland als Erprobungsraum gefördert werden kann:
01. Gemeinde
In Ihnen entsteht Gemeinde Jesu Christi in neuen Formen.
02. Durchbruch
Sie überschreiten die volkskirchliche Logik an mindestens einer der folgenden Stellen: Orientierung an einem Einzugsgebiet, an beruflich Mitarbeitenden, an einem Kirchengebäude.
03. Evangelium
Sie eröffnen Menschen ohne positiven Bezug Zugänge zum christlichen Glauben.
04. Kontext
Sie sind geprägt von einem bewusst gewählten Kontext.
05. Freiwillige
In ihnen sind freiwillig Mitarbeitende an verantwortlicher Stelle eingebunden.
06. Finanzen
Sie erschließen alternative Finanzquellen.
07. Spiritualität
In ihnen nimmt gelebte Spiritualität einen zentralen Raum ein.
Ausführlichere Angaben zu den sieben Kennzeichen finden sich in der Förderrichtlinie.
Inspiriert sind die sieben Kennzeichen von der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland.
Bewerbung & Förderung
Was wir anbieten
Erstantrag
Wenn ihr euch mit eurer Idee in Phase 1 oder 2 befindet, könnt ihr euch in Form eines so genannten „kleinen Antrags” um eine Anerkennung und Förderung als Erprobungsraum bewerben.
„Kleiner Antrag” bedeutet:
- es gibt bis zu vier Bewerbungsfristen pro Jahr
- Ab dem Ende der Bewerbungsfrist dauert es ca. 6 Wochen bis zu einer Förderzusage/ ‑absage
- Finanzielle Förderung ist in Höhe von max. 10.000€ möglich, zuzüglich Beratungen
- Die Förderung läuft maximal ein Jahr – Folge-Bewerbungen sind möglich
Hinweis: Vor einer Bewerbung empfehlen wir das Startermodul.
Bewerbungsfristen
1.März/1. Juni /15. September / 1. November
Folgeantrag
Wir freuen uns, wenn ihr das erste Jahr nutzt und danach einen Folgeantrag stellt.
Ein Folgeantrag kann nur nach bewilligten Erstantrag gestellt werden.
Bewerbungsfrist
1.März/1. Juni /15. September / 1. November
Schritte zur Bewerbung
Startermodul
Wir empfehlen vor der Bewerbung die Teilnahme am Startermodul,
mit nachfolgendem Kontakt zur Projektleitung.
Votum
Bei Folgeanträgen denkt bitte rechtzeitig daran, ein Votum einzuholen aus dem kirchlichen Kontext, in dem eure Idee Gestalt gewinnt. Plant dafür etwas Zeit ein. Nutzt dafür die Vorlagen und kontaktiert uns gern bei Fragen oder Problemen.
Bewerbungsformular
Eine Bewerbung erfolgt ausschließlich online, indem die Fragen des entsprechenden Bewerbungsformulars (Erst-/Folgeantrag) ausgefüllt und abgesendet werden. Zudem müssen die entsprechenden Dateien (Kostenplan, ggf. Votum, optional Bewerbungsvideo) eingefügt werden.
Pitch vorbereiten (nur bei Folgeanträgen)
Nach Eingang und Sichtung der Folgeanträge werden Einladungen versendet für einen Pitch als relevanter Teil der Bewerbung.
