Folgeantrag

Wichtige Hinweise


Bewer­bungs­fris­ten 2026:

1. März / 1. Juni / 15. Sep­tem­ber / 1. November

Infos zur Frage, wel­cher Antrag für euch stim­mi­ger ist, finden sich unter Stand­ort­be­stim­mung.

Ein Fol­ge­an­trag kann nur nach einem bewil­lig­ten Erst­an­trag gestellt werden.

Warum wollt ihr eure Idee auf den Weg bringen?

Zur Bewer­bung gehört ein Pitch bzw. Inter­view, zu dem eine geson­derte Ein­la­dung erfolgt.

Folgeantrag

    Allgemeines

    Angaben zur Idee 

    Hin­weis: Ihr habt die Fragen 1–5 bereits im Erst­an­trag beant­wor­tet. Wenn sich nichts ver­än­dert hat, könnt ihr eure bis­he­ri­gen Ant­wor­ten / Teile eurer bis­he­ri­gen Ant­wor­ten hier ein­fü­gen. Bitte kenn­zeich­net Abwei­chun­gen gegen­über dem Erst­an­trag mit einem *.

    Uns ist bewusst, dass wir mit diesem Antrag nicht nur För­de­rung durch das Pro­jekt Erpro­bungs­räume bean­tra­gen, son­dern auch Teil einer Lern­ge­mein­schaft zu werden. Diese Lern­ge­mein­schaft gestal­tet sich u.a. durch aktive Teil­nahme an Ver­net­zun­gen und Modulen. 

    Uploads

    Persönliche Angaben zur Kontaktperson